AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Per Market AG

  1. Geltungsbereich

Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung und die Zusammenarbeit zwischen Per Market AG, 4500 Solothurn (nachfolgend Per Market genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend Auftraggeber genannt). Die Geltung von abweichenden AGB des Auftraggebers wird ausgeschlossen, ausser sie werden von Per Market anerkannt und schriftlich bestätigt. Diese AGB sind integrierender Bestandteil eines Auftrags.

  1. Angebote

Angebote seitens Per Market sind 30 Tage gültig.

  1. Vertragsabschluss / Auftrag

Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme des Angebotes seitens Per Market zustande. Erfolgt die Annahme mündlich, telefonisch oder elektronisch, so kommt der Vertrag erst mit der schriftlichen Bestätigung durch Per Market zustande. Vor dieser schriftlichen Annahme ist Per Market nicht verpflichtet, mit der Ausführung des Auftrags zu beginnen. Der Auftrag enthält die im Angebot beschriebenen Leistungen. Alle zusätzlichen Leistungen, welche nicht vereinbart sind, werden separat in Rechnung gestellt.

  1. Termine

Per Market setzt alles daran, die vereinbarten Termine einzuhalten. Per Market informiert über signifikante Terminverschiebungen vorzeitig schriftlich. Terminverschiebungen gelten nach 3 Tagen ohne schriftlichen Widerspruch als akzeptiert. Terminverschiebungen, welche Folgen sind aufgrund Vernachlässigung der Mitwirkungspflicht des Auftragsgebers, sind seitens Auftraggeber zu akzeptieren und somit eine entsprechende Verlängerung zu gewähren.

5. Leistungen und Mitwirkungspflichten

5.1 Umfang der Leistung

Per Market erbringt die im Vertragsdokument beschriebenen Leistungen. Im Vertragsdokument nicht explizit aufgeführte Leistungen sind im Leistungsumfang nicht enthalten und werden separat nach Aufwand verrechnet. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen (Abbildungen, Prospekte, etc.) sind nur relevant, wenn sie von Per Market ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Per Market wird ihre vertraglichen Pflichten sorgfältig und fachmännisch gemäss der vertraglichen Leistungsbeschreibung erfüllen. Per Market darf Subunternehmer beiziehen, bleibt aber gegenüber dem Kunden für das Erbringen der Leistungen vollumfänglich verantwortlich.

Terminangaben sind ohne ausdrückliche Zusicherung Richtwerte und nicht verbindlich.

5.2 Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für Per Market unentgeltlich erbracht werden.

Der Kunde gibt Per Market rechtzeitig alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Vorgaben bekannt. Er stellt Per Market die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Dokumente und benötigen Leistungen sowie kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Falls nicht Per Market ausdrücklich mit der Datensicherung (Backup) beauftragt wurde, liegt diese in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Allfällige weitere Mitwirkungspflichten des Kunden werden im Vertragsdokument näher umschrieben.

Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungspflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so ist der Kunde von Per Market abzumahnen. Die aus der Verletzung der Mitwirkungspflicht entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehr­aufwände usw.) sind vom Kunden zu tragen.

6. Urheberrechte und Eigentum

Die Urheberrechte an allen von Per Market geschaffenen Werken (Konzepte, Präsentationen, Entwürfe, Massnahmen usw.) gehören grundsätzlich Per Market. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte an Auftragsergebnissen bei Per Market. Der Auftraggeber erwirbt ausschliesslich das Recht zur Nutzung zum vereinbarten Zweck. Der Auftraggeber darf nicht ohne Einverständnis von Per Market Inhalte ändern, an Dritte weitergeben oder für andere Zwecke wiederverwenden. Verwendet der Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag Inhalte, Texte oder bildliches Material, an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

7.Nutzungsrechte

Es ist Per Market gestattet, die Leistungen, Produkte und Arbeiten ausschliesslich zu eigenen Werbe- und Präsentationszwecken (z.B. Präsentation, Schulungen, usw.) zu nutzen.

8. Zahlung

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind die Rechnungen von Per Market innerhalb von 10 Tagen netto zahlbar.

9. Preise & Honorar

Die von Per Market unterbreiteten Angebote und Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer (MwSt.). Das Honorar für die Dienstleistungen seitens Per Market bestimmt sich nach der Offerte bzw. nach dem Vertrag zwischen Per Market und dem Auftraggeber. Falls kein Honorar durch das Angebot bzw. den Vertrag bestimmt wird, gelten als Standardsätze CHF 250.- /h für alle Dienstleistungen seitens Per Market. Wird nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart, so hat der Auftraggeber den effektiven Aufwand zu vergüten. Übersteigen die tatsächlichen Kosten das Angebot bzw. den Vertrag um nicht mehr als 10%, so ist diese durch den Auftraggeber zu akzeptieren. Abweichungen über 10% hat Per Market dem Auftraggeber im Voraus schriftlich zu melden und die Genehmigung einzuholen. Per Market ist bemüht Abweichungen möglichst tief zu halten und allfällige grössere Abweichungen zu melden.

10. Spesen

Insofern nicht anders im Angebot/Auftrag vereinbart werden Reisespesen separat in Rechnung gestellt. Per Market ist bemüht diese im Sinne des Auftraggebers möglichst tief zu halten.

11. Annullierung des Auftrags

Bei vorzeitiger Annullierung des Auftrags hat der Auftraggeber die bis zum Zeitpunkt der Annullierung erbrachten Leistungen von Per Market zum vereinbarten Honorar vollumfänglich zu vergüten.

12. Garantie / Gewährleistung

Per Market ist bemüht den Auftrag im Sinne des Auftraggebers und des vereinbarten Auftrags auszuführen. Allfällige Reklamationen können innerhalb von 10 Tagen nach Leistungserbringung von Per Market schriftlich geltend gemacht und begründet werden. Dem Auftraggeber steht das ausschliessliche Recht auf Nachbesserung durch Per Market zu. Schadenersatzansprüche sind seitens Auftraggebers ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Per Market beruhen.

13. Haftung / Haftungsbeschränkung

Per Market verpflichtet sich zur gewissenhaften Erbringung und Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Per Market haftet ausschliesslich bei Schäden durch absichtliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzungen. Jede weitere Haftung für direkte oder indirekte Schäden irgendwelcher Art ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.

14. Einbeziehung von Auftragnehmern

Per Market kann Aufträge an Lieferanten und Partner im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erteilen, die dem ausschliesslichen Ziel zur Erfüllung des vereinbarten Auftrags dienen. Die Haftung solcher Subunternehmer wird vollständig ausgeschlossen.

15. Geheimhaltung / Datenschutz

Alle ausgetauschten Geschäftsinformationen /-Geheimnisse im Rahmen des Auftrags oder sonstigen Besprechungen unterliegen gegenseitig der Geheimhaltung und sind vertraulich zu behandeln. Informationen werden seitens Per Market nur im Sinne des Auftraggebers und für die Erfüllung des Auftrags an Dritte weitergegeben, verarbeitet oder verwendet. Informationen zu Inhalten, Methodiken oder Vorgehensweisen seitens Per Market dürfen durch den Auftraggeber nicht an Dritte weitergegeben werden.

16. Anwendbares Recht

Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Per Market und dem Auftraggeber gilt das Schweizerische Recht. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB rechtlich unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der restlichen Inhaltspunkte/Bestimmungen nicht berührt. Abweichungen dieser AGB bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Der Gerichtsstand ist ausschliesslich Solothurn.

Solothurn, 23. November 2022

Per Market AG
Baarerstrasse 41
6300 Zug

T 032 622 62 70
www.per-market.ch